März 2011: Waren- und Bezingutscheine
26. März 2011
Waren- und Benzingutscheine sind in der Regel Sachbezug – und damit bis 44 € pro Monat steuerfrei
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit seinen Arbeitnehmern bis zu 44 € pro Monat steuerfrei Sachbezüge (zum Beispiel Buch- oder Benzingutscheine) zukommen zu lassen.
Die bisher strengen Formvorschriften wurden durch den BFH erleichtert.
Der BFH hat nun entschieden, dass immer dann Sachbezug vorliegt, wenn der Arbeitnehmer den Gutschein nur gegen Ware (und nicht gegen Bargeld) einlösen kann. *
Neu ist ebenfalls, dass der Gutschein auf einen Höchstbetrag, zum Beispiel 44 €, ausgestellt sein kann.
Bitte beachten Sie: Die 44 € sind eine sogenannte Freigrenze und kein Freibetrag. Das heißt, überschreitet der Gutschein die 44 € auch nur geringfügig, ist der volle Betrag zu versteuern.
Ob diese günstigere Auslegung beim Sachbezug außerdem auf Restaurant-Gutscheine anzuwenden ist, bleibt offen. Im Moment laut Finanzbehörden eher nicht.
* (aus WISO-Steuer-Brief 3/2011).


